Wie Sie Ihr OASIS-Spielersperre aufheben können

Michael Schumann
Mai 23, 2024
1609 Views
OASIS Spielersperre Aufheben

Das erste, was jeder Spieler über die Aufhebung der OASIS-Spielersperre wissen sollte, ist, dass nur das Regierungspräsidium Darmstadt Spielersperren aufheben kann. Der Antrag auf Aufhebung der OASIS-Spielersperre kann mit dem offiziellen Formular auf der Website des DRC ausgefüllt werden. Reicht ein Spieler seinen Antrag auf Aufhebung der OASIS-Sperre bei einem bestimmten Spielanbieter ein, leitet dieser den Antrag an das DRC weiter. Für die vorübergehende Spielersperre (ein 24-Stunden-Panikknopf) müssen keine weiteren Anträge gestellt werden – diese Spielersperre endet automatisch.

Ein Spieler kann die Aufhebung seiner OASIS-Sperre nach Ablauf der Mindestdauer des Selbstausschlusses beantragen, d. h. frühestens nach drei Monaten bei einer vorübergehenden Sperre und frühestens nach einem Jahr bei einer unbefristeten Sperre. Zu früh eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet und müssen erneut eingereicht werden.

Entscheidet der DRC, die OASIS-Sperre eines Spielers aufzuheben, wird der Spieler davon in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Drittanbietersperre erhalten die Antragsteller ebenfalls eine Benachrichtigung, sowohl über den Antrag auf Aufhebung der OASIS-Sperre als auch über die Entsperrung ihres beantragten Spielers.

Die Aufhebung der OASIS-Spielersperre wird nicht sofort wirksam, sondern erst nach Ablauf der ursprünglichen Sperrfrist. Die Dauer dieses Verfahrens beträgt eine Woche bei Selbstausschlüssen und einen Monat bei Fremdausschlüssen.

Das OASIS Spielersperre – was ist der Unterschied zwischen Selbstsperre und Fremdsperre?

Wie bereits festgestellt, steht es deutschen Spielern frei, sich entweder selbst vom Online-Glücksspiel auszuschließen oder sich von Dritten ausschließen zu lassen. Der Selbstausschluss kann nur von einem Spieler selbst mit entsprechendem Nachweis der Selbstidentifikation vorgenommen werden.

Spieler können auch von Dritten ausgeschlossen werden. Ein Spieler kann jedoch nicht von einer beliebigen Person ausgeschlossen werden, und im Falle eines Drittausschlusses muss der betroffene Spieler immer angehört werden. Der Drittausschluss kann vom Online-Glücksspielanbieter selbst und/oder von Personen, die dem Spielteilnehmer nahe stehen, wie Familienmitglieder, Verwandte, Partner usw., ausgesprochen werden.

Im Falle einer Drittsperre müssen die Antragsteller Begründungen und Nachweise für die Spielsucht des gefährdeten Spielers, Nachweise für Spielschulden, Nachweise für spielbezogenes Risikoverhalten usw. vorlegen.

Author Michael Schumann

Hier ist Michael Schumann, ursprünglich aus Deutschland, Berlin. Abschluss an der California International Business School im Jahr 2017. Recherchierte die Regulierungen der iGaming-Industrie sowohl in der EU als auch in den USA. Arbeitete als Redakteur bei den großen Online-Publikationen; Business Insider, Gamblinginsider, IGB, Sportbild etc. Mit 7 Jahren Erfahrung und dem neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag GlüStV 2021 habe ich mich entschieden, meinen Fokus auf mein Heimatland zu richten.